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Meldung vom 06.06.2001 17:12 aus www.heise.de
"Wir sahen uns zu diesem Schritt gezwungen, nachdem das OLG den Streitwert auf 100.000 Mark heraufgesetzt hat und der T-Mobil damit den Weg durch drei Instanzen bis zum Bundesgerichtshof geebnet hat" sagte Jürgen Ronimi, der Anwalt der Bürgerinitiative, gegenüber heise online. Schon jetzt sähen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 50.000 Mark gegenüber. Es erschien in dieser Situation nicht länger sinnvoll, die Klage aufrechtzuerhalten, zumal "sowieso keine demokratische sondern eine politische Entscheidung" zu erwarten gewesen sei.
Der Rechtsstreit hatte Ende September 2000 begonnen, als die Interessengemeinschaft vor dem Landgericht Frankfurt die vorläufige Abschaltung des Senders erreicht hatte. Zur Begründung der einstweiligen Verfügung hieß es damals, eine gesundheitliche Gefährdung der Anwohner durch die Sendeeinrichtung, die im Glockenturm einer Kirche installiert ist, sei nicht auszuschließen. Die T-Mobil ging daraufhin in die nächsthöhere Instanz. Das Oberlandesgericht Frankfurt hob die Verfügung am 28.11. wieder auf; man sah dort keinen Nachweis für die Verursachung von Gesundheitsbeschwerden. Die Beweislast lag nach dieser Entscheidung nicht mehr bei dem Mobilfunkunternehmen sondern bei den Anwohnern. Damit konnte die Sendeeinrichtung von der T-Mobil vorerst wieder in Betrieb genommen werden. Zur endgültigen Bearbeitung verwies das OLG Frankfurt das Verfahren zurück an das Landgericht. Durch das Zurückziehen der Klage ist es jetzt beendet.
Verfahren gegen Mobilfunkbetreiber, bei denen sich die Kläger auf das Miet- oder das Baurecht berufen, waren in der Vergangenheit schon häufiger erfolgreich. Dagegen gibt es noch keine Erfahrungen bei Klagen auf der Grundlage des Nachbarschaftsrechts (Paragraph 906 BGB), wie sie die BI in Oberursel-Bommersheim angestrengt hatte. Der Fall galt als Präzedenzfall. "Wir waren die Ersten, die in der ersten Instanz gewonnen hatten" sagte Ronimi. Die Kreuzkirche in Bommersheim hätte auch in diesem Fall die Möglichkeit gehabt, mietrechtlich gegen T-Mobil vorzugehen, machte aber davon keinen Gebrauch. Dies verärgert den Anwalt besonders, zumal der Kindergarten der Gemeinde in direkter Nähe des Turmes liegt.
Auch Klaus Kniep, Anwalt und Professor für Umweltrecht , nennt den Fall den "bisher bekanntesten dieser Art". Für künftige Verfahren kann sich seiner Meinung nach die Ausgangslage bald ändern. Aus seiner Sicht erfordert die Schutzpflicht des Staates eine Anpassung der gesetzlich geregelten Grenzwerte, wie sie zum Beispiel auch in einer Studie des Ecolog-Instituts aus Hannover gefordert wird. (dwi/c't)
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